Rechtsberatung
Gesellschaftsrecht
Wir beraten Unternehmen sowie deren Gesellschafter und Organe (Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte) umfassend in allen Gebieten des Gesellschaftsrechts – sowohl im Recht der Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG) als auch im Recht der Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, SE, KGaA) sowie im Umwandlungs- und Konzernrecht. Überdies sind wir im Stiftungsrecht und im Vereinsrecht tätig. Zu unseren Mandanten zählen dabei auch Freiberufler und Einzelkaufleute.
- Rechtsformwahl und Gründung: GbR, GmbH, KG, OHG, Partnerschaftsgesellschaft, große und kleine AG, SE, GmbH & Co. KG, Stiftungen und Vereine, jeweils haftungs- und steuerrechtlich optimiert
- Betreuung bei der Einrichtung von Niederlassungen und Tochtergesellschaften im Ausland
- Errichtung, Verfassung, Rechnungslegung, Gewinnverwendung, Kapitalerhöhung und -herabsetzung sowie Liquidation von Aktiengesellschaften und von Kommanditgesellschaften auf Aktien
- Corporate Governance
- Entwurf und Aushandeln von Joint-Venture-Verträgen
- Gesellschafts- und erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Unternehmensnachfolge und Unternehmensaufgabe
- Gesellschaftsrechtliche Haftung im Innen- und Außenverhältnis
- Gesellschaftsvertragsrecht
- Gestaltung und Beratung in Bezug auf eingegliederte Gesellschaften, wechselseitig beteiligte Unternehmen, Satzungen, Versammlungen, Tagesordnungen etc.
- Gründung, Beteiligung, Kauf, Verkauf, Umwandlung und Verschmelzung von Unternehmen
- Insolvenzvermeidung
- Krisenberatung, Restrukturierungen
- Private Equity
- Rechtsformoptimierung
- Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter, Geschäftsführerhaftung
- Umwandlung von Rechtsträgern (Formwechsel, Spaltungen, Einbringung, Verschmelzung)
Ansprechpartner:
Unternehmenskauf/Mergers & Acquisitons (M & A)
Wir beraten und betreuen laufend (inter-)nationale Unternehmenstransaktionen im mittelständischen Bereich. Die Projekte begleiten wir sowohl auf Käuferseite als auch auf Verkäuferseite. Dazu gehören neben den klassischen Unternehmenskäufen auch Management-Buy-Out- und Outsourcing-Gestaltungen.
Ausführlicheres zu den einzelnen Leistungen finden Sie hier.
Ansprechpartner:
Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Wir unterstützen und begleiten den Prozess der Unternehmensnachfolge rechtlich, steuerlich und wirtschaftlich. Im Erbrecht sorgen wir für rechtssichere und ausgewogene Verfügungen von Todes wegen und vertreten die Interessen der Mandanten vor und nach dem Erbfall.
Mit unserer Erfahrung unterstützen wir inhabergeführte Unternehmen genauso wie Privatpersonen und Einzelgesellschafter. Im Fokus stehen dabei stets der Versorgungsaspekt, die Verteilungsgerechtigkeit sowie auch die Absicherung des Betriebes bzw. des Vermögens.
Die Beratung umfasst auch die Beratung von Stiftern und Stiftungen.
Nach dem Erbfall beraten wir in der außergerichtlichen und gerichtlichen Erbauseinandersetzung sowie bei der Durchsetzung und Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen.
Die ATG ist in einer Vielzahl von Erbfällen als Testamentsvollstrecker tätig.
Unsere Beratung umfasst insbesondere folgende Bereiche:
- Ehe- und Erbverträge
- Erarbeitung und Gestaltung von Nachfolgekonzepten
- Erbauseinandersetzungsvereinbarungen
- Gestaltungsmaßnahmen zur Verringerung der Erbschaftsteuer- und Pflichtteilsbelastung
- Optimierung von Gesellschaftsverträgen im Hinblick auf die Unternehmensnachfolge
- Pflichtteilsverzichtsverträge
- Private Vorsorgedokumente (Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügung), Patientenverfügung
- Schenkungsverträge
- Stiftungen
- Testamente
- Testamentsvollstreckung
- Umstrukturierung von Unternehmensgruppen
- Umwandlung von Unternehmen
- Verträge zur Übertragung von Betrieben, Gesellschaftsbeteiligungen, Immobilien und anderen Vermögensgegenständen
Ansprechpartner:
Immobilienrecht
Wir beraten beim Verkauf und Kauf von Immobilien, im gewerblichen Miet- und Pachtrecht sowie bei der Gestaltung und Beendigung von Betriebsaufspaltungen.
Dabei beraten wir sowohl Unternehmen hinsichtlich ihrer selbst genutzten Immobilien als auch Investoren und andere im Bereich der Immobilienwirtschaft tätige Unternehmen.
Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:
- Due-Diligence-Prüfungen
- Entwurf und Prüfung von gewerblichen Miet- und Pachtverträgen
- Entwurf und Prüfung von Immobilien- und Grundstückskaufverträgen
- Führen von Vertragsverhandlungen
- Gestaltungsberatung in komplexen Grundstückssituationen
- Rechtsstreitigkeiten im gewerblichen Mietrecht und im Grundstücksrecht
- Transaktionen von Immobilien und Immobilienportfolien
- Kreditsicherungsrecht
- Gestaltung von Grundbuchrechten (Wohnrechte, Nutzungsrechte u.a.)
Ansprechpartner:
Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
Gerade im Arbeitsrecht ist neben der Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung auch Verhandlungsgeschick gefragt. Unser Anspruch ist eine zielgerichtete Vertretung Ihrer Interessen.
Unsere Beratung im Arbeitsrecht umfasst dabei sämtliche Bereiche des Individualarbeitsrechts, von der Einstellung des Arbeitnehmers, die Gestaltung und Entwicklung im laufenden Arbeitsverhältnis bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Zudem unterstützen wir Sie im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts bei betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Fragestellungen sowie zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung.
Mit einem eingespielten Team von qualifizierten Anwälten verschiedener Fachrichtungen, können wir auch an den Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten stets maßgeschneiderte Lösungen für Sie anbieten, beispielsweise im Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes oder bei Umstrukturierungen von Unternehmen.
Unsere Leistungen für Sie:
- Erstellung von Arbeits- und Geschäftsführerverträgen
- Erstellung von Aufhebungsverträgen
- Arbeitnehmerüberlassung
- betriebliche Altersversorgung
- Betriebsverfassungsrecht (Erstellung von Betriebsvereinbarungen, Verhandlung mit dem Betriebsrat, Einigungsstellenverfahren)
- Restrukturierung, Umstrukturierung und Betriebsübergang
- Kündigung und Abmahnung
- Vergütungssysteme (Tantiemen, Bonus, Provision)
- Tarifvertragsrecht
- Prozessvertretung
- Statusfeststellungsverfahren
Handels- und Vertriebsrecht, Versicherungsrecht
Wir beraten Unternehmen im Bereich des Einkaufs, der Qualitätssicherung des Verkaufs und des Vertriebes sowie der Produkthaftung. Unsere Tätigkeit umfasst die Vertragsgestaltung ebenso wie die Vertretung in streitigen Auseinandersetzungen. Die Bandbreite unserer Tätigkeit in diesem Bereich umfasst:
Ausarbeitung, Prüfung, Änderung und Verhandlung von folgenden Verträgen:
- Kooperationsverträge
- Lieferverträge
- Wartungs- und Serviceverträge
- Qualitätssicherungsverträge
- Geheimhaltungsverträge
- Entwicklungsverträge
- Lizenzverträge
Rechtliche Begleitung im operativen Tagesgeschäft, Marktauftritt, Umgang mit Lieferanten und Kunden, Verhalten gegenüber Mitbewerbern. Entwerfen und Verhandeln von:
- Handelsvertreterverträgen
- Vertriebshändlerverträgen
- Kommissionsverträgen
- Franchiseverträgen
- Lizenzverträgen
- Kooperationsverträgen
- Joint Ventures
Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen:
- Provision
- Kündigung
- Ausgleichsanspruch
- Wettbewerbsverbot
Versicherungsrecht
Unternehmensbezogenes Zivilrecht
Wir beraten schwerpunktmäßig mittelständische Unternehmen in allen Schattierungen des Wirtschaftsrechts.
Mit unseren Mandanten arbeiten wir unmittelbar persönlich und kontinuierlich sehr eng zusammen. Sie können sich jederzeit und unkompliziert mit einzelnen Rechtsfragen des täglichen Wirtschaftslebens oder auch komplexen Problemen oder Anforderungen an uns wenden. Viele Mandanten betrachten uns hierbei als "ausgelagerte eigene Rechtsabteilung" – und wir verstehen uns gerne auch als solche.
Im täglichen Geschäftsgang sind maßgeschneiderte Verträge aus Gründen der Rechtssicherheit geradezu unerlässlich. Nicht nur für Ihr operatives, sondern auch für Ihr strategisches Geschäft entwerfen wir Verträge sowie AGB und prüfen und verhandeln vorgelegte Vertragsentwürfe bzw. Standardverträge.
Die Bandbreite unseres Leistungsspektrums umfasst etwa:
- AGB
- Mietverträge
- Forderungsabtretungen
- Verzichts- und Erlassverträge
- Vollmachten aller Art
- Prokuren
- Allgemeine Kauf- und Werkverträge
- Schenkungsverträge
- Kreditsicherheiten (Bürgschaften, Schuldversprechen, Leasingverträge, Eheverträge)
Ansprechpartner:
Prozessführung, Schiedsverfahren und Haftungsrecht
Streitige Auseinandersetzungen – insbesondere Gerichtsverfahren – zehren an den finanziellen und auch an den persönlichen Ressourcen. Oft sind sie existentiell. Wir "kreuzen für Sie die Klinge" und nehmen Sie aus der "Schusslinie". Wir kämpfen für Ihr Recht und beraten und vertreten Sie gerne bei handels-, unternehmens- und gesellschaftsrechtlichen Konflikten jeglicher Art. Sei es vor Gericht oder außergerichtlich, in Schiedsverfahren und in der alternativen Streitbeilegung (ADR).
Im Überblick:
- Gesellschafterstreitigkeiten
- Verfahren wegen Managerhaftung
- Streitigkeiten aus Unternehmenskauf- und Joint-Venture-Verträgen
- Streitigkeit aus Liefer- und Vertriebsverträgen einschließlich Mängelgewährleistung
- Kapitalmarktrechtliche Streitigkeiten
Zwangsvollstreckung und Forderungsmanagement
Wenn Kunden nicht bezahlen, ist das immer unangenehm. Führt mühsames Mahnen nicht zum Ziel, bleibt in aller Regel nur der gerichtliche Weg. Falsche Kreuze im Mahnantrag können dazu führen, dass sich nicht das gewünschte Ergebnis einstellt. Dies nimmt im täglichen Arbeitsalltag Ressourcen in Anspruch.
Diese Aufgabe übernehmen wir gerne für Sie. Wir wissen, wie wir offene Forderungen am besten beitreiben und kennen auch die Fallstricke der Zwangsvollstreckung, wenn eine solche notwendig werden sollte. Die Kosten des Verfahrens behalten wir stets im Blick.
In enger Abstimmung mit unserer Mandantschaft suchen wir immer den effektivsten Weg, hierbei beachten wir selbstverständlich alle Befindlichkeiten, um langjährige Geschäftsbeziehungen nicht zu zerrütten.
Wir übernehmen für Sie:
- Außergerichtliches/Gerichtliches Mahnverfahren
- Prüfung Vollstreckungsportal
- Zwangsvollstreckungsauftrag (Vermögensauskunft, Pfändung, Herausgabe)
- Pfändung beim Drittschuldner
- Streitiges Verfahren
- Arbeitsrechtliches Mahnverfahren