Die einkommensteuerliche Befreiung einer verbilligten Überlassung von Wohnraum an Arbeitnehmer gilt endlich auch in der Sozialversicherung.
Die steuerliche Anerkennung von Ehegattenarbeitsverhältnissen setzt Fremdüblichkeit voraus, die dokumentiert sein muss. Überzogene Anforderungen darf…
Herrn Simon Hitzelberger und Herrn David Knies zum bestandenen Steuerberaterexamen!
Trennt sich ein Unternehmen von einem Mitarbeiter wird mit Kündigung häufig eine Freistellung ausgesprochen. Selbstverständlich hat der Arbeitgeber in…
Nach einer Trennung von Ehegatten kann das so genannte "Realsplitting" steuerlich vorteilhaft wirken. Auch die Überlassung von Wohnraum kann…
Zustimmung des Arbeitnehmers erforderlich. Wird diese nicht erteilt, sollte "im Notfall" eine Änderungskündigung in Betracht gezogen werden.
ATG Allgäuer Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
ATG Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft GmbH
info(at)atg.de
Telefon +49831-25297-0
Telefax +49831 25297-77
Dr. Fritz Städele Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft GmbH
info(at)staedele-wpg.de
Telefon +49831-57131-0
Telefax +49831 57131-40
info(at)kf.atg.de
Telefon +498341-9017-0
Telefax +49831 25297-540
Augsburger Treuhand Zweigniederlassung der ATG Allgäuer Treuhand GmbH
info(at)a.atg.de
Telefon +49821-34368-0
Telefax +49821 34368-29