Schwellenwerte für die Prüfungspflicht werden wohl angehoben! Unternehmen im Grenzbereich müssen Entwicklung nun genau beobachten.
Zeitpunkt entscheidend! Umsatzsteuer ist zu berichtigen, wenn die Leistung uneinbringlich wird.
Freistellungsbescheinigung für Bauabzugsteuer bewahrt nicht vor Konsequenzen, wenn diese erkennbar ungültig ist.
Bei Rechtsänderungen in Bezug auf ausländische Gesellschaften: Immer Anzeigepflichten prüfen!
Überschuldungsprüfung wieder erschwert: Fortführung muss für 12 und nicht mehr nur für 4 Monate überwiegend wahrscheinlich sein.
Hinter "Aufwärtsabfärbung" verbirgt sich ein Risiko für vermögensverwaltende Personengesellschaften - wie es wirkt, ist derzeit offen.
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