Wird eine Wohnung des Arbeitgebers dem Arbeitnehmer zu eigenen Wohnzwecken überlassen und beträgt das gezahlte Entgelt mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Miete (inklusive der Nebenkosten) und überschreitet die Kaltmiete nicht 25 EUR pro Quadratmeter, bleibt der geldwerte Vorteil lohnsteuerfrei. Sozialversicherungsbeiträge sind jedoch zu entrichten, soweit die Beitragsbemessungsgrenzen nicht überschritten sind.
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