Praktische Hinweise zur Grundsteuerreform
31.05.2022
Die Neubewertung aller Grundstücke im Rahmen der Grundsteuerreform findet nicht nur in der Fachpresse große Beachtung. Allerdings ist die konkrete praktische Umsetzung der Abgabe von Bewertungserklärungen nur scheinbar klar.
Die Finanzverwaltungen in Bayern und Baden-Württemberg versenden aktuell an natürliche Personen als Eigentümer von Grundstücken bzw. land- und forstwirtschaftlichen Betrieben Informationsschreiben zur Grundsteuerreform. Damit verbunden ist der ausdrückliche Hinweis auf die Pflicht zur Abgabe von "Grundsteuererklärungen". Juristische Personen und Personengesellschaften erhalten als Grundstückseigentümer grundsätzlich keine entsprechenden Schreiben der Finanzverwaltung; trotzdem besteht auch für diese die Pflicht, für jedes sich in deren Eigentum befindliche Grundstück bzw. für jeden sich in deren Eigentum befindlichen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im Zeitraum 1. Juli bis 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Neubewertung abzugeben.
Die entscheidenden Einflussfaktoren für die Bewertung von Grundstücken sind in Bayern die Grundstücksfläche, die Nutzung sowie die Wohn- bzw. Nutzfläche des Gebäudes und in Baden-Württemberg die Grundstücksfläche, der Bodenrichtwert sowie die Nutzung.
Wie der Erklärungen genau aussehen werden, ist noch nicht bekannt; gleichwohl müssen diese grundsätzlich elektronisch eingereicht werden. Es wird jedoch - zumindest für die beiden o. g. Bundesländer - davon ausgegangen, dass die Angaben auch ohne Unterstützung eines steuerlichen Beraters gemacht werden können. Selbstverständlich können wir als Ihr steuerlicher Berater aber auch bei der Erstellung unterstützen. Da aber auch uns die konkrete technische Umsetzung noch nicht bekannt ist, können wir darüber hinaus noch nicht über Ablauf und Vorgehensweise informieren.