Nachweis eines niedrigeren Werts für erbschaft- und steuerliche Zwecke durch einen Gutachter
04.08.2020
Betreffen Schenkungen oder Erbfälle Grundbesitz, ist für steuerliche Zwecke eine Bewertung vorzunehmen. Das Gesetz sieht hierfür standardisierte Bewertungsverfahren vor, die zu typisierten Werten führen. Sollten diese im Einzelfall über dem tatsächlichen Wert liegen, kann dem Finanzamt ein niedrigerer Verkehrswert nachgewiesen werden. An diesen Nachweis werden jedoch hohe Anforderungen gestellt. So ist zwingend ein Gutachter einzuschalten. Die Finanzverwaltung zeigt sich hier vergleichsweise großzügig, weil jeder Sachverständige für die Bewertung von Grundstücken als geeigneter Gutachter angesehen wird, insbesondere, wenn ein mängelfreies Gutachten vorgelegt wird. Der Bundesfinanzhof (BFH) sieht dies strenger und hat bereits in der Vergangenheit entschieden, dass nur solche Gutachten akzeptiert werden, die der örtlich zuständige Gutachterausschuss oder ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken erstellt haben. Die Finanzverwaltung wendet diese Rechtsprechung zugunsten der Steuerpflichtigen bisher nicht an. Allerdings hat der BFH seine Rechtsauffassung jüngst nochmals bestätigt; eine Reaktion der Finanzverwaltung steht noch aus. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Finanzverwaltung dem BFH nachgibt und sich die formalen Anforderungen an den Nachweis eines niedrigeren Werts erhöhen werden.