Nachhaltigkeitsberichterstattung: Was muss der Mittelstand jetzt wissen?
01.04.2024
Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ist in aller Munde - viele reden oder schreiben darüber, andere haben angefangen etwas zu tun. Bemerkenswert ist, dass es eigentlich noch an den endgültigen Regeln fehlt. Grundlegend wird jedenfalls die "Corporate Sustainability Reporting Directive" (CSRD) der EU sein, für deren Umsetzung ins deutsche Recht zwischenzeitlich ein Referentenentwurf vor liegt. Obwohl sich im Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen ergeben können und der Referentenentwurf noch viele offene Fragen unbeantwortet lässt, sind auch mittelständische Unternehmen gut beraten, sich jetzt mit der Thematik zu befassen. Selbst wenn es (noch) nicht zu einer unmittelbaren gesetzlichen Pflicht zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts kommt, wird ein solcher früher oder später zumindest mittelbar notwendig werden, beispielsweise als Auftragnehmer oder Zulieferer.
Die konkrete Ausgestaltung der Berichterstattung nach CSRD lässt sich derzeit erst so nach und nach erahnen. So gibt es seit Ende des letzten Jahres die ersten "Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards" (ESRS) einschließlich Vorschlägen für dazugehörige Umsetzungsleitlinien. Kernpunkt der Berichterstattung wird die so genannte "Doppelte Wesentlichkeit" sein. Unternehmen müssen dazu einerseits untersuchen und darstellen, wie die eigene Wirtschaftstätigkeit auf Umwelt und Menschen wirkt, sich umgekehrt aber auch damit befassen, wie sich diese äußeren Bedingungen auf das eigene Unternehmen auswirken. Betrachtet werden muss die gesamte Wertschöpfungskette. Außerdem müssen verschiedenste Daten gesammelt werden, eine Aufgabe die frühzeitig vorbereitet werden sollte.
Der Referentenentwurf sieht vor, dass die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte durch einen Wirtschaftsprüfer - das kann auch der eigene Abschlussprüfer sein - und nicht durch andere Prüfeinrichtungen erfolgen soll. Die Prüfung durch Wirtschaftsprüfer hat eine gewisse Logik, kann so doch auf Erfahrung mit Prüfungen und berufsrechtliche Regularien zurückgegriffen werden. Wir als Ihr Wirtschaftsprüfer bereiten uns jedenfalls intensiv auf die Thematik vor und können deshalb schon jetzt fundiert Auskunft zur Nachhaltigkeitsberichterstattung geben sowie gemeinsame Überlegungen für eine sinnvolle und zielführende Umsetzung in Ihrem Unternehmen anstellen.