Nachhaltigkeitsberichterstattung bald auch für mittelständische Unternehmen verpflichtend
Das Thema Nachhaltigkeit ist derzeit aktuell wie nie zuvor und einer der Megatrends des 21. Jahrhunderts. Während große kapitalmarktorientierte Unternehmen schon seit einigen Jahren über ihre gesellschaftlichen und ökologischen Ziele und Strategien berichten müssen, erfährt das Thema bald auch Einzug in die Berichterstattung mittelständischer Unternehmen.
Dazu hat die EU-Kommission im letzten Jahr einen Vorschlag zur Änderung der Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht. Diese sieht für nichtkapitalmarktorientierte mittelständische Unternehmen eine verpflichtende Erweiterung des (Konzern)Lageberichts vor. Mit der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht sollen ab dem Geschäftsjahr 2023 die Lageberichte großer Kapital- und gleichgestellter Personenhandelsgesellschaften im Sinne des HGB sowie die Konzernlageberichte um ökologische, soziale und nachhaltige Aspekte erweitert werden. Dies umfasst beispielsweise eine Beschreibung der Nachhaltigkeitsziele und ihrer Erreichung, der Verantwortung des Leitungs- und gegebenenfalls Aufsichtsorgans hinsichtlich dieser Ziele sowie der Nachhaltigkeitspolitik und der größten Umweltrisiken des Unternehmens. Neben der Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie und ihrer Implementierung, werden insbesondere auch die Operationalisierung quantitativer ökologischer und sozialer Auswirkungen und Risiken sowie die Bereitstellung dieser Informationen die betroffenen Unternehmen vor große Herausforderungen stellen.
Mit dem Ziel, die sog. Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) noch in diesem Jahr zu finalisieren und in deutsches Recht umzusetzen, hat der Gesetzgeber den Unternehmen wenig Zeit zu Vorbereitung gelassen. Die zeitnahe Implementierung einer transparenten und verantwortungsvollen Nachhaltigkeitsstrategie kann jedoch auch eine Chance für Unternehmen darstellen, die sich nach der Maxime „Tue Gutes und sprich' darüber!“ positiv von Wettbewerbern abheben wollen.