In der Krise an Steuerstundung und Herabsetzung von Vorauszahlungen denken
15.04.2020
Die Finanzverwaltungen der Länder reagieren auf die wirtschaftlichen Schwierigkeiten von Unternehmen wegen der Ausbreitung des Coronavirus mit Entgegenkommen bei Stundung und Herabsetzung von Vorauszahlungen. Basieren Zahlungsschwierigkeiten auf den Auswirkungen des Coronavirus sollen auf einfachen Antrag Steuerzahlungen - auch zinslos - gestundet werden. Herabsetzungen von anstehenden Vorauszahlungen sind immer möglich, wenn mit geringeren Gewinnen zu rechnen ist. Auch hier haben die Finanzverwaltungen aber signalisiert, schneller und unbürokratischer auf entsprechende Anträge reagieren zu wollen.
Wir hoffen, dass die Praxis eine Umsetzung dieser Absichtserklärungen flächendeckend bestätigen wird. Unternehmen sollten zur Sicherung der Liquidität jedenfalls an diese Möglichkeiten denken. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.