Die Inflation frisst Freibeträge auf!
05.10.2022
Inflationsbedingte Preissteigerungen bewegen Deutschland: Die Probleme liegen auf der Hand und sind für viele deutlich spürbar. Besondere Aufmerksamkeit bekommt in diesem Zusammenhang die Idee, den Einkommensteuertarif an die Inflation anzupassen, um die sogenannte kalte Progression abzumildern. Nach vielen emotionalen Debatten bildet sich hoffentlich diesbezüglich ein immer breiteres Verständnis dafür heraus, dass es sich dabei gerade nicht um eine Steuerminderung, sondern um eine notwendige technische Reaktion auf die Inflation handelt.
Wenig Aufmerksamkeit bekommen dagegen steuerliche Freibeträge, Freigrenzen und Pauschbeträge. Deren Festlegung – sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach – ist eine politische Entscheidung. In der Regel geht es um Steuerentlastungen oder -vereinfachungen. Die Höhe der Beträge orientiert sich dabei an den Rahmenbedingungen im Zeitpunkt der Einführung. Selbstverständlich spielt es bei der Festlegung der Beträge eine Rolle, welche Kaufkraft einem bestimmten Betrag zu diesem Zeitpunkt gegenübersteht. Davon ausgehend, dass in aller Regel über die Zeit eine mehr oder weniger starke Geldentwertung stattfindet, ist jede Entscheidung für einen festen Betrag – sei es als Freibetrag, Freigrenze oder Pauschbetrag – gleichzeitig auch die Entscheidung dafür, dass dieser Betrag in seiner realen Wirkung mit der Zeit abgeschmolzen wird. Ein Ergebnis, das nur dann richtig ist, wenn schon bei Einführung klar ist, dass die steuerliche Wirkung nur zeitlich begrenzt bestehen soll.
Zwar werden einzelne Beträge über die Jahre immer wieder angepasst, allerdings erfolgt das nicht flächendeckend für alle Beträge und schon gar nicht durch Anlehnung an die tatsächliche Inflation. Generell ist davon auszugehen, dass die Anpassungen zu selten und zu gering ausfallen, sodass de facto systematische Steuererhöhungen stattfinden, obwohl die Erhöhung der Beträge gleichzeitig als Steuererleichterungen kommuniziert und vielfach auch wahrgenommen wird.
Soll die gestiegene Inflation unsere Freibeträge in den nächsten Jahren nicht auffressen und in die Bedeutungslosigkeit abrutschen lassen, ist der Gesetzgeber auch hier angehalten zu handeln!