bAV 2024 - Reform der Betriebsrente steht kurz bevor
14.06.2024
Die Bundesregierung will noch in dieser Legislaturperiode die betriebliche Altersversorgung reformieren. Im Fokus stehen vor allem Verbesserungen, bei denen Arbeitgeber nur noch Beiträge für die betriebliche Altersversorgung zusagen, aber keine festen Leistungen mehr garantieren müssen. Arbeitgebern soll eine reine Beitragszusage ohne Leistungsgarantie ermöglicht werden.
Der Arbeitgeber ist arbeitsrechtlich verpflichtet, die einmal erteilte Zusage zu erfüllen, und kann sich auch nicht unter Berufung auf fehlende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit entziehen. Eingriffe in Anwartschaften und Ansprüche sind nur unter engen Voraussetzungen möglich und zulässig. Die Sicherheit der Betriebsrentner wird durch höhere Risiken und Belastungen der Arbeitgeber erkauft. Das hat inzwischen zur Konsequenz, dass Arbeitgeber zögern, Zusagen zu machen, und insgesamt wird diese Entwicklung als Problem bei der weiteren Ausbreitung der betrieblichen Altersversorgung gesehen. Sind Risiken hoch, führen insbesondere Garantien zu konservativer Anlage, die zunehmend unattraktiv werden, weil eine Rendite kaum noch erzielt werden kann. Das bedeutet auch, dass sich die Zurückhaltung bei künftigen Zusagen verstärken wird; diese dürften im Wert auch geringer ausfallen.
Neue Hoffnung ist aber an das sogenannte Betriebsrentenstärkungsgesetz 24 geknüpft, das nach Auskünften des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kurzfristig veröffentlicht werden soll. Um den Markt der betrieblichen Altersversorgung anzukurbeln, plant die Bundesregierung nun die Öffnung von Sozialpartnermodellen. Künftig sollten auch Betriebe ohne Tarifvertrag, jedoch mit Arbeitnehmervertretung per Betriebsvereinbarung entsprechende Regelungen einführen können. Sobald der 50-seitige (!) Referentenentwurf veröffentlicht wird, werden wir Sie an dieser Stelle über die weiteren Entwicklungen informieren