Anhebung der Freigrenze für Geschenke - Umsatzsteuerrecht zieht nach
01.08.2024
Durch das Wachstumschancengesetz wurde zum 1.1.2024 die Freigrenze für den Betriebsausgabenabzug für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer sind, von 35 EUR auf 50 EUR angehoben. Der Spielraum für Geschenke an Geschäftspartner ist damit etwas größer geworden.
Die Finanzverwaltung hat nun für die Umsatzsteuer nachgezogen. So liegt von Beginn des Jahres 2024 an keine steuerbare unentgeltliche Wertabgabe vor, wenn der Nettowert eines Geschenks 50 EUR nicht überschreitet. Die Zulässigkeit des Vorsteuerabzugs für Geschenke erweitert sich ebenfalls auf den 50 EUR-Rahmen, was sich aus dem Gesetzesverweis der Umsatzsteuer auf die Einkommensteuer ergibt.
Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Grenze pro Person und pro Geschäftsjahr gilt. Mehrere Geschenke, deren Wert zusammen 50 EUR übersteigt, führen daher ebenfalls sowohl zum Betriebsausgaben- als auch Vorsteuerabzugsverbot.