Nach dem 2. Juristischen Staatsexamen arbeitete Frau Pöppl 5 Jahre in der Steuer- und Rechtsabteilung einer internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in München und legte in dieser Zeit auch das Steuerberaterexamen ab.
Seit dem 29.01.1999 ist sie berechtigt, aufgrund der nachgewiesenen besonderen Kenntnisse und Erfahrungen die Bezeichnung Fachanwältin für Steuerrecht zu führen.
Frau Pöppl betreut umfassend mittelständische Unternehmen.